Neubauprojekt oder Gebäudesanierung - Der Energieausweis für Bauträger und Immobilienentwickler
Bußgeld vermeiden
Egal, ob Sie einen modernisierten Bestandsbau oder einen Neubau vermieten oder verkaufen wollen – der Energieausweis ist Pflicht. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Fristen einhalten
Eigentümer bzw. dessen Vertreter (Bauträger, Immobilienentwickler, Verkäufer) müssen unmittelbar nach Beendigung des Bauvorhabens einen Energieausweis in Auftrag geben.
Pflicht gegenüber der Baubehörde
Sobald Ihr Bauvorhaben beendet ist, sind Sie auf Nachfrage der jeweiligen Baubehörde zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet.
Rechtssicher handeln
Ob Wohnbau, Nichtwohnbau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung – für Sie als Bauträger oder Immobilienentwickler hat Rechtsgültigkeit gemäß GEG absolute Priorität.
EAM Energieausweis Mitteldeutschland - Energieausweis vom Experten
- Profitieren Sie von Erfahrung und Fachkenntnis
Unsere Kernkompetenzen liegt in der energetischen Bewertung von Immobilien – egal, ob Neubau oder modernisierter Altbau, Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.
- 100 % Rechtsgültigkeit - immer auf der sicheren Seite
Mit einem professionellen Energieausweis von EAM sind Sie rechtlich abgesichert, denn unsere Dokumente entsprechen allen Vorgaben des GEG Gebäudeenergiegesetz.
- Gütesiegel für Ihr Immobilienprojekt
Die energetische Auszeichnung für Ihr Bauvorhaben: Ein professioneller Energieausweis macht die Energieeffizienz des Gebäudes sichtbar.
- Schnell, unkompliziert und maßgeschneidert
Sparen Sie Zeit und überlassen Sie uns die Erstellung der Energieausweise – individuell und exakt auf jedes Projekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugeschnitten.
- Echte Fachkompetenz vom Spezialisten
Garantierte Topleistung: Wir erstellen Ihren Energieausweis mittels persönlicher Beratung und der Fachkenntnis unserer Architekten und Ingenieure. Dabei verzichten wir komplett auf Online-Algorithmen.
Alle Leistungen im Überblick
Verbrauchsausweis
bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer
- auf Basis Ihrer vollständigen Datengrundlage
- individuelle Erstellung vom Fachexperten, an Stelle von beschränkten Algorithmen
- bei lückenhafter Datenlage nicht möglich
- bei längerem Leerstand nicht ausstellbar
- bei Wohngebäuden nur bei Baujahr oder umfangreicher Sanierung nach 1976 zulässig
- nicht zulässig bei Modernisierung und Neubau
Bedarfsausweis
bewertet nutzerunabhängig den Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt
- stets volle Rechtsgültigkeit für jeden Gebäudetyp und jedes Baujahr
- persönlicher Termin am Objekt - professionelle Datenerfassung durch EAM-Experten
- auch bei fehlender Datengrundlage oder längerem Leerstand
- schnell und unkompliziert von der Buchung bis zur Ausstellung
- Express-Service bei anstehendem Notar- oder Besichtigungstermin
- auch zulässig bei Modernisierung & Neubau
Energieberatung
individueller Sanierungsfahrplan
(iSFP 2.0, DIN V 18599) für Ihr Gebäude
- umfangreiche Analyse des Gebäudes durch BAFA-Energieeffizienzexperten
- Auffinden von energetischen Schwachstellen und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
- Beratung zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und zum Heizungstausch
- für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- staatliche Förderung der Energieberatung in Höhe von bis zu 80 % der Gesamtkosten
- 5 % Bonusförderung auf viele Sanierungsmaßnahmen sichern
Häufig gestellte Fragen von Bauträgern
Der Energieausweis ist unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes anfertigen zu lassen und auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung, sobald die Fertigstellung abzusehen ist, und wir priorisieren Ihren Energieausweis entsprechend. Planen Sie hierfür bitte mindestens einen Monat Vorlaufzeit ein.
In diesem Fall ist der Bauherr verpflichtet den Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Neubaus anfertigen zu lassen und übergibt diesen dem neuen Eigentümer nach Abschluss des Kaufvertrages.
60 % günstiger anbieten als das Angebot Ihres Planers! Holen Sie sich in jedem Falle ein Vergleichsangebot ein!
Der Energiebedarfsausweis wird stets auf Grundlage des tatsächlichen Zustands nach Durchführung der Sanierung erstellt. Zwar bilden Planungsunterlagen in der Regel eine gute Grundlage für die Anfertigung, allerdings sind alle energetisch relevanten Abweichungen in der Ausführung zu dokumentieren und zu berücksichtigen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sobald die Fertigstellung abzusehen ist und wir priorisieren die Erstellung entsprechend. Auch hier gilt es, den Energieausweis unverzüglich nach Beendigung der Maßnahmen erstellen zu lassen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos!
Ich erstelle den Energieausweis für Ihr Immobilienprojekt
- Kompetent & Professionell
- Unkompliziert & Schnell
- Rechtssicher & Qualifiziert
Ob Bauträger, Immobilienentwickler oder Immobilienverwaltung – als Energieberater und Experte für Energieeffizienz bin ich Ihr verlässlicher Partner in Sachen Energieausweis. Als Wirtschaftsingenieur mit Fachrichtung Energietechnik arbeite ich seit mehr als 10 Jahren in der Energiebranche und freue mich auf Sie und Ihr Immobilienprojekt!
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