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Privatkunden

Energieausweis für Ihre Immobilie - worauf es für Sie als Hausverkäufer ankommt

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Bußgeld vermeiden

Wer sein Haus verkaufen möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen. Wird diese Pflicht verletzt, werden hohe Bußgelder bis zu 10.000 € riskiert.

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Welcher Energieausweis ist der richtige für mein Gebäude? Die Ermittlung des passenden Energieausweises richtet sich nach komplexen gesetzlichen Vorgaben.

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Gültigkeit im Blick behalten

Sie haben einen alten Energieausweis vorliegen? Beachten Sie die begrenzte Gültigkeitsdauer und die Pflicht zur Erneuerung nach Umbau und Modernisierung des Gebäudes!

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Fehlende Dokumente und Unterlagen

Ihnen fehlen wichtige Unterlagen und Daten zum Gebäude, da diese über die Zeit verloren gegangen sind? Die Wiederbeschaffung gestaltet sich schwierig oder gar unmöglich?

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Die Lösungen von EAM Energieausweis Mitteldeutschland

Vor möglichen Schadensersatzforderungen und Bußgeldern schützen – mit einem professionellen Energieausweis von EAM Energieausweis Mitteldeutschland gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz sind Sie auf der sicheren Seite.

Wir prüfen auf Grundlage Ihrer Angaben individuell, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis notwendig ist. So holen wir das Beste für Sie heraus und ersparen Ihnen unnötige Kosten.

Wer seine Wohnung oder sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss bei der Schaltung einer kommerziellen Immobilienanzeige die Energiekennwerte des Gebäudes angeben. Mit einem Energieausweis von EAM Energieausweis Mitteldeutschland erhalten Sie alle nötigen Angaben.

Auch bei lückenhafter oder komplett fehlender Datengrundlage können wir auf Grund unserer langjährigen Erfahrung einen rechtssicheren Energieausweis erstellen, der der behördlichen Überprüfung garantiert standhält.

Wir legen Wert auf Qualität und erstellen unsere Energieausweise daher nicht über einen Online-Algorithmus, sondern mittels persönlicher Beratung und ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der Datengrundlage.

Alle Leistungen im Überblick

Verbrauchsausweis

bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer

Bedarfsausweis

bewertet nutzerunabhängig den Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt

Energieberatung

individueller Sanierungsfahrplan
(iSFP 2.0, DIN V 18599) für Ihr Gebäude

Zur Ausstellung eines Energieausweises für den Hauskauf sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen berechtigt, die über eine entsprechende Grundqualifikation wie z.B. ein einschlägiges Studium in den Richtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder Energietechnik verfügen und zusätzlich umfangreiche Zusatzqualifikationen erworben haben. Wir von EAM Energieausweis Mitteldeutschland erfüllen diese Anforderungen selbstverständlich vollumfänglich und erstellen Ihren professionellen Energieausweis in der Region Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Sobald Sie Kaufinteressenten zur Besichtigung einladen oder die Immobilie in kommerziellen Medien inserieren, muss ein Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus §80 des GEG. Kaufinteressenten haben ein Recht darauf, den Energieausweis auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. In jedem Falle ist der Energieausweis unumgänglicher Bestandteil eines Immobilienverkaufs und es drohen bis zu 10.000 € Bußgeld, falls man als Verkäufer dieser Pflicht nicht nachkommt. Planen Sie ca. 1-2 Wochen Vorlauf für die Erstellung des Energieausweises ein.

Nein. Ein leider weit verbreiteter Irrtum. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nimmt in §80 Absatz 4 unmissverständlich den Verkäufer in die Pflicht den Energieausweis ordnungsgemäß erstellen zu lassen und spätestens zu den Besichtigungen bereitzuhalten. Kommt man dieser Pflicht als Verkäufer nicht nach, dann können bis zu 10.000€ Bußgeld drohen.

Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur sehr wenige Ausnahmen bei der Energieausweispflicht vor. Dazu zählen: Gebäude unter Denkmalschutz, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche sowie einige besondere Bauten wie zum Beispiel Gotteshäuser und Tierställe. Ferienhäuser sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls befreit – aber Achtung! Hier sollte ein Experte den Einzelfall bewerten. Gern übernehmen wir dies unentgeltlich für Sie!

Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bausubstanz, Bauunterlagen und der technischen Gebäudeausrüstung unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Der große Vorteil beim Bedarfsausweis liegt darin, dass keine Beeinflussung des Ergebnisses durch das Nutzerverhalten vorliegt.

Für einen Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die Gebäudedaten sowie zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Aus geeigneten Verbrauchsmessungen (i.d.R. den Heizkostenabrechnungen) werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Der Vorteil des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis liegt in der einfacheren Erfassung der Datengrundlage und dem geringeren Aufwand. Die Kennwerte sind allerdings abhängig vom jeweiligen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.

Diese Frage lässt sich anhand einiger Angaben zum Gebäude schnell klären. Grundsätzlich ist der bedarfsbasierte Energieausweis immer zulässig und bildet das Gebäude detaillierter ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir klären diese Frage gern für Sie unentgeltlich vorab.

Es greifen alle üblichen Pflichten zur Erstellung des Energieausweises laut Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie können den Energieausweis auch problemlos im Auftrag für Dritte erstellen lassen. Wichtig ist nur, dass der Energieausweis für den Verkauf rechtzeitig vorliegt.


Jeder Energieausweis behält seine Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Aber Achtung: wird das Gebäude oder die Anlagentechnik wesentlich verändert, zum Beispiel durch eine Sanierung, wird im Zuge der Modernisierung ein neuer Energieausweis fällig. Gern prüfen wir die Notwendigkeit bei Ihrem Gebäude unentgeltlich vorab.

Bei Neubauvorhaben wird generell ein Energieausweis ausgestellt. Der Energieausweis ist unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes anfertigen zu lassen und auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung sobald die Fertigstellung abzusehen ist und wir priorisieren Ihren Energieausweis entsprechend. Planen Sie hierfür bitte mindestens einen Monat Vorlauf ein.

Grundsätzlich kann, die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt, auch der Planer den Energieausweis nach Fertigstellung des Gebäudes ausstellen. Aber Achtung! Nicht selten werden ungerechtfertigt hohe Kosten hierfür angesetzt. Die Logik ist, dass Sie als Bauherr vermutlich eher bereit sind einen deutlich überhöhten Preis zu bezahlen, da Sie ja ohnehin schon mit dem Planer zusammenarbeiten. Wir von Energieausweis Mitteldeutschland können Ihnen den Energieausweis im Schnitt 60 % günstiger anbieten als das Angebot Ihres Planers! Holen Sie sich in jedem Falle ein Vergleichsangebot ein!

Bei EAM Energieausweis Mitteldeutschland befassen sich ausgebildete Energieberater, Ingenieure und Architekten mit Ihrem Energieausweis und sichern damit die 100%ige Rechtsgültigkeit Ihres Ausweises. Die Praxis zeigt, dass Energieausweise, die über besonders billige Anbieter selbstständig erstellt wurden, häufig fehlerbehaftet sind. Im Zweifelsfall halten diese Energieausweise der Stichprobenkontrolle durch das Deutsche Institut für Bautechnik und die jeweiligen Landesbehörden nicht stand. Dies kann für Sie nachträglich erhebliche Probleme und im Extremfall Schadenersatzforderungen des Käufers zur Folge haben. Sparen Sie sich diesen Stress und vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Kein Problem! Auch mit sehr wenigen oder gar keinen Unterlagen lässt sich ein rechtssicherer Energieausweis erstellen. Dafür kommt unser Experte zu Ihnen vor Ort und erfasst alle für die Erstellung des Energieausweises nötigen Daten. Sie müssen lediglich einen Termin mit uns vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Wir garantieren, dass Sie den bedarfsbasierten Energieausweis für Ihr Gebäude innerhalb von 7 Werktagen ab Vor-Ort-Begehung digital und per Post vorliegen haben. Verbrauchsbasierte Energieausweise erhalten Sie innerhalb von 48 h nach Eingang der vollständigen Datengrundlage bei uns. Sollte etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Jeder Eigentümer bzw. dessen Vertreter (Architekt, Bauträger, Makler, Verkäufer, Vermieter, Immobilienentwickler) müssen den Energieausweis bei Neu-Vermietung, Neu-Verpachtung, Verkauf, Leasing o. a. dem möglichen Käufer, Mieter usw. vorlegen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos!

Kontaktformular

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Datenschutz

Ich erstelle Ihren Energieausweis

Als Energieberater und Experte für Energieeffizienz berate ich Sie gerne persönlich zum Energieausweis für Ihre Immobilie. Als Wirtschaftsingenieur in der Fachrichtung Energietechnik arbeite ich seit mehr als 10 Jahren in der Energiebranche und freue mich auf Sie und Ihr Projekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen!

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