Energieausweise für die Immobilienwirtschaft
Hohe Bußgelder
Wird bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie kein gültiger Energieausweis vorgelegt, drohen bis zu 10.000 € Bußgeld.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
In der Praxis werden häufig Fehler bei der Wahl der korrekten Energieausweisart gemacht. Ein ungültiger Energieausweis kann erhebliche Haftungsrisiken bergen.
Verlängerung nicht möglich
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss nach Ablauf unverzüglich neu ausgestellt werden. Hierbei kann der vorhandene Ausweis nicht verlängert werden.
Gemischte Nutzung beachten
Sollte bei Ihrer Immobilie eine Kombination aus Wohn- und Nichtwohngebäude bestehen, benötigen Sie mehrere Energieausweise, um Ihre Pflichten nach GEG zu erfüllen.
EAM Energieausweis Mitteldeutschland - Energieausweis vom Experten
- Der richtige Ausweis für Ihre Immobilie
Ob Vermietung, Verkauf, Verpachtung, Neubau oder Modernisierung – wir ermitteln, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis die bessere Wahl für Ihr Objekt ist.
- 100 % Rechtsgültigkeit - darauf können Sie sich verlassen
Mit einem professionellen Energieausweis von EAM sind Sie auf der sicheren Seite und schützen sich vor möglichen Schadensersatzforderungen und Anfechtungen von Immobilienverträgen.
- Garantiert ohne Bußgeld
Mit einem rechtsgültigen und professionellen Energieausweis vom Experten vermeiden Sie Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
- So erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht
Egal, ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, Mehrfamilienhaus, Ladenzeile, Kaufhaus, Gewerbeobjekte aller Art – wir erstellen Ihren Energieausweis in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Hochwertige Architekten- und Ingenieursleistung
Wir erstellen Ihren Energieausweis nicht über einen Online-Algorithmus, sondern mittels persönlicher Beratung und der Fachexpertise unserer Architekten und Ingenieure. So erhalten Sie garantierte Qualität.
Alle Leistungen im Überblick
Verbrauchsausweis
bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer
- auf Basis Ihrer vollständigen Datengrundlage
- individuelle Erstellung vom Fachexperten, an Stelle von beschränkten Algorithmen
- bei lückenhafter Datenlage nicht möglich
- bei längerem Leerstand nicht ausstellbar
- bei Wohngebäuden nur bei Baujahr oder umfangreicher Sanierung nach 1976 zulässig
- nicht zulässig bei Modernisierung und Neubau
Bedarfsausweis
bewertet nutzerunabhängig den Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt
- stets volle Rechtsgültigkeit für jeden Gebäudetyp und jedes Baujahr
- persönlicher Termin am Objekt - professionelle Datenerfassung durch EAM-Experten
- auch bei fehlender Datengrundlage oder längerem Leerstand
- schnell und unkompliziert von der Buchung bis zur Ausstellung
- Express-Service bei anstehendem Notar- oder Besichtigungstermin
- auch zulässig bei Modernisierung & Neubau
Energieberatung
individueller Sanierungsfahrplan
(iSFP 2.0, DIN V 18599) für Ihr Gebäude
- umfangreiche Analyse des Gebäudes durch BAFA-Energieeffizienzexperten
- Auffinden von energetischen Schwachstellen und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
- Beratung zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und zum Heizungstausch
- für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- staatliche Förderung der Energieberatung in Höhe von bis zu 80 % der Gesamtkosten
- 5 % Bonusförderung auf viele Sanierungsmaßnahmen sichern
Häufig gestellte Fragen von Gewerbekunden
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen berechtigt, die eine entsprechende Grundqualifikation (z.B. Studium Architektur, Bauingenieurwesen, Energietechnik) und weitere, umfangreiche Zusatzqualifikationen nachweisen können. Wir von EAM Energieausweis Mitteldeutschland erfüllen diese Kriterien selbstverständlich und erstellen Ihren professionellen Energieausweis in der Region Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Sobald Sie Interessenten zur Besichtigung einladen oder die Immobilie in kommerziellen Medien inserieren, muss ein Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 80 des GEG. Interessenten haben ein Recht darauf, den Energieausweis auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. In jedem Falle ist der Energieausweis unumgänglicher Bestandteil eines Immobiliengeschäfts und es drohen bis zu 10.000 € Bußgeld, falls man als Verantwortlicher dieser Pflicht nicht nachkommt. Planen Sie ca. 1-2 Wochen Vorlauf für die Erstellung des Energieausweises ein.
In diesem Fall kommt es darauf an, wie unterschiedlich sich die Nutzungen gestalten und in welchem Verhältnis die Fläche des Wohnteils und die Fläche des Nichtwohnteils zueinander stehen. Häufig werden zwei separate Energieausweise für Wohnteil und Nichtwohnteil erstellt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir klären diese Fragen gern unentgeltlich für Sie vorab!
Nein. Ein leider weit verbreiteter Irrtum. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nimmt in § 80 Absatz 4 unmissverständlich den Verkäufer in die Pflicht den Energieausweis ordnungsgemäß erstellen zu lassen und spätestens zu den Besichtigungen bereitzuhalten. Kommt man dieser Pflicht als Verkäufer nicht nach, dann können bis zu 10.000 € Bußgeld drohen.
Diese Frage lässt sich anhand einiger Angaben zum Gebäude schnell klären. Grundsätzlich ist der bedarfsbasierte Energieausweis immer zulässig und bildet das Gebäude detaillierter ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir klären diese Frage gern für Sie unentgeltlich vorab!
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bausubstanz, Bauunterlagen und der technischen Gebäudeausrüstung unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Der große Vorteil beim Bedarfsausweis liegt darin, dass keine Beeinflussung des Ergebnisses durch das Nutzerverhalten vorliegt.
Für einen Verbrauchsausweis müssen ebenfalls die Gebäudedaten sowie zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Aus geeigneten Verbrauchsmessungen (i.d.R. den Heizkostenabrechnungen) werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Der Vorteil des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis liegt in der einfacheren Erfassung der Datengrundlage und dem geringeren Aufwand. Die Kennwerte sind allerdings abhängig vom jeweiligen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.
Ja. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur sehr wenige Ausnahmen bei der Energieausweispflicht vor. Dazu zählen: Gebäude unter Denkmalschutz, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Gebäude gemeinnütziger Einrichtungen sowie einige besondere Bauten wie Gotteshäuser und Tierställe. Ferienhäuser sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls befreit – aber Achtung! Hier sollte ein Experte den Einzelfall bewerten. Gern übernehmen wir dies unentgeltlich für Sie!
Jeder Energieausweis behält seine Gültigkeit für 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Aber Achtung: wird das Gebäude oder die Anlagentechnik wesentlich verändert, zum Beispiel durch eine Sanierung, wird im Zuge der Modernisierung ein neuer Energieausweis fällig. Gern prüfen wir die Notwendigkeit bei Ihrem Gebäude unentgeltlich vorab.
Der Energieausweis ist unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes anfertigen zu lassen und auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung sobald die Fertigstellung abzusehen ist und wir priorisieren Ihren Energieausweis entsprechend. Planen Sie hierfür bitte mindestens einen Monat Vorlauf ein.
Kein Problem! Auch mit sehr wenigen oder gar keinen Unterlagen lässt sich ein rechtssicherer Energieausweis erstellen. Dafür kommt unser Experte zu Ihnen vor Ort und erfasst alle für die Erstellung des Energieausweises nötigen Daten. Sie müssen lediglich einen Termin mit uns vereinbaren. Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wir garantieren, dass Sie den bedarfsbasierten Energieausweis für Ihr Gebäude innerhalb von 7 Werktagen ab Vor-Ort-Begehung digital und per Post vorliegen haben. Verbrauchsbasierte Energieausweise erhalten Sie innerhalb von 48 h nach Eingang der vollständigen Datengrundlage bei uns. Sollte etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
Bei Energieausweis Mitteldeutschland befassen sich ausgebildete Energieberater, Ingenieure und Architekten mit Ihrem Energieausweis und sichern die 100%ige Rechtsgültigkeit Ihres Ausweises. Die Praxis zeigt, dass Energieausweise, die über besonders billige Anbieter selbstständig erstellt wurden, häufig fehlerbehaftet sind. Im Zweifelsfall halten diese Energieausweise der Stichprobenkontrolle durch das Deutsche Institut für Bautechnik und die jeweiligen Landesbehörden nicht stand. Dies kann für Sie nachträglich erhebliche Probleme und im Extremfall Schadenersatzforderungen des Käufers zur Folge haben. Sparen Sie sich diesen Stress und vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Die Kosten in Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen können u.U. als Werbungskosten bei Vermietung und als Betriebsausgaben einer Unternehmung steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie am besten Ihre Steuerberatung darauf an.
Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos!
Ich erstelle den Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie
- Kompetent & Qualifiziert
- Unkompliziert & Einfach
- Rechtssicher & Professionell
Ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude wie Lagerhallen, Ladenzeilen, Kaufhäuser, oder Gewerbeobjekte aller Art – als Energieberater und Experte für Energieeffizienz berate ich Sie gern persönlich zum Thema Energieausweis. Als Wirtschaftsingenieur mit Fachrichtung Energietechnik arbeite ich seit mehr als 10 Jahren in der Energiebranche und freue mich auf Sie und Ihr Projekt!
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