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Immobilienmakler

Energieausweise für den Immobilienverkauf - Immobilienmakler in der Pflicht

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Strafen vermeiden

Egal, ob Sie einen Bestandsbau oder einen Neubau verkaufen oder vermieten möchten – der Energieausweis ist Pflicht. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

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Immobilienanzeigen

Laut GEG sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Angaben zu den Energiekennwerten des Gebäudes zu veröffentlichen.

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Lückenhafte Dokumentation

Fehlende Unterlagen und Daten verhindern oft die Ausstellung des Energieausweises. Die Ermittlung fehlender Angaben ist durch Laien kaum möglich.

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Besichtigungen

Der Energieausweis gemäß  Gebäudeenergiegesetz ist eine gesetzliche Pflicht und Ihre Kunden haben ein Recht auf Vorlage des Dokuments bei der Immobilien-Besichtigung.

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EAM Energieausweis Mitteldeutschland - Energieausweis vom Experten

Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, Wohngebäude oder Nichtwohngebäude – für alle Immobilienarten ermitteln wir den passenden Energieausweis.

Mit einem professionellen Energieausweis von EAM sind Sie rechtlich abgesichert und schützen sich vor möglichen Schadensersatzforderungen.

Wir kümmern uns um die Erstellung des Energieausweises für Ihr Immobilieninserat. So vermeiden Sie Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro und die Abmahnung durch Ihre Konkurrenten.

Fehlende Daten oder eine lückenhafte Dokumentation sind für uns kein Hindernis – wir erstellen jeden Energieausweis individuell für Sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Wir erstellen Ihren Energieausweis nicht mittels Online-Algorithmus, sondern durch persönliche Beratung und Expertise. Falls Sie dies wünschen, treten wir auch mit Ihrem Kunden persönlich in Kontakt und klären alle Fragen zum Energieausweis.

Alle Leistungen im Überblick

Verbrauchsausweis

bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer

Bedarfsausweis

bewertet nutzerunabhängig den Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt

Energieberatung

individueller Sanierungsfahrplan
(iSFP 2.0, DIN V 18599) für Ihr Gebäude

Sobald Sie Kaufinteressenten zur Besichtigung einladen, oder die Immobilie in kommerziellen Medien inserieren, muss der Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 80 des GEG. Das GEG nennt auch sehr explizit Immobilienmakler als verpflichtete Akteure. Kaufinteressenten haben ein Recht darauf, den Energieausweis auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. In jedem Falle ist der Energieausweis unumgänglicher Bestandteil eines Immobilienverkaufs und es drohen bis zu 10.000 € Bußgeld falls man als Verkäufer, Vermieter aber auch als Immobilienmakler dieser Pflicht nicht nachkommt. Bedenken Sie, dass ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis ein leichter Angriffspunkt für Ihre Mitbewerber sein kann.

Für Wohngebäude sind die verpflichtenden Angaben: Art des Energieausweises, der Kennwert zum Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Zusätzlich sollte die Gültigkeitsdauer angegeben werden, welche ab Ausstellungsdatum 10 Jahre beträgt.


Für Nichtwohngebäude sind Angaben zur Art des Energieausweises, die Kennwerte zum Endenergiebedarf oder -verbrauch für Wärme und Strom und der wesentliche Energieträger der Heizung verpflichtend anzugeben. Auch hier sollte zusätzlich die Gültigkeitsdauer angegeben werden. Selbstverständlich finden Sie alle benötigten Angaben auf den von uns erstellten Energieausweisen!

Diese Frage lässt sich anhand einiger Angaben zum Gebäude schnell klären. Grundsätzlich ist der bedarfsbasierte Energieausweis immer zulässig und bildet das Gebäude detaillierter ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis für die Immobilie erstellt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir klären diese Frage gern für Sie unentgeltlich vorab!

Ja, das ist kein Problem, solange eine Begehung des Gebäudes möglich ist. Sehr gern nehmen wir, das Einverständnis Ihres Kunden vorausgesetzt, Kontakt mit Ihrem Kunden auf und koordinieren den Vor-Ort-Termin. Sie erhalten den Energieausweis innerhalb von 7 Werktagen ab Begehung vor Ort zugesandt.

Bei EAM Energieausweis Mitteldeutschland befassen sich ausgebildete Energieberater, Ingenieure und Architekten mit Ihrem Energieausweis und sichern die 100%ige Rechtsgültigkeit Ihres Ausweises. Die Praxis zeigt, dass Energieausweise, die über besonders billige Anbieter selbstständig erstellt wurden, häufig fehlerbehaftet sind. Im Zweifelsfall halten diese Energieausweise der Stichprobenkontrolle durch das Deutsche Institut für Bautechnik und die jeweiligen Landesbehörden eventuell nicht stand. Dies kann für Sie nachträglich erhebliche Probleme und im Extremfall Schadenersatzforderungen des Käufers zu Folge haben. Sparen Sie sich diesen Stress und vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Die Kosten in Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen können u.U. als Werbungskosten bei Vermietung und als Betriebsausgaben einer Unternehmung steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie am besten Ihre Steuerberatung darauf an.

Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos!

Kontaktformular

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Datenschutz

Ich erstelle den Energieausweis für Ihren Immobilienverkauf

Ob Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes – als Energieberater und Experte für Energieeffizienz berate ich Sie gerne persönlich zu Ihrem individuellen Energieausweis. Als Wirtschaftsingenieur mit Fachrichtung Energietechnik arbeite ich seit mehr als 10 Jahren in der Energiebranche und freue mich auf Sie und Ihr Projekt!

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