Energieausweise für den Immobilienverkauf - Immobilienmakler in der Pflicht
Strafen vermeiden
Egal, ob Sie einen Bestandsbau oder einen Neubau verkaufen oder vermieten möchten – der Energieausweis ist Pflicht. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
Immobilienanzeigen
Laut GEG sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Angaben zu den Energiekennwerten des Gebäudes zu veröffentlichen.
Lückenhafte Dokumentation
Fehlende Unterlagen und Daten verhindern oft die Ausstellung des Energieausweises. Die Ermittlung fehlender Angaben ist durch Laien kaum möglich.
Besichtigungen
Der Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz ist eine gesetzliche Pflicht und Ihre Kunden haben ein Recht auf Vorlage des Dokuments bei der Immobilien-Besichtigung.
EAM Energieausweis Mitteldeutschland - Energieausweis vom Experten
- Der richtige Ausweis für jede Immobilie
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, Wohngebäude oder Nichtwohngebäude – für alle Immobilienarten ermitteln wir den passenden Energieausweis.
- 100 % rechtsgültig - immer auf der sicheren Seite
Mit einem professionellen Energieausweis von EAM sind Sie rechtlich abgesichert und schützen sich vor möglichen Schadensersatzforderungen.
- Professionelle Energiebilanz für Ihre Immobilienanzeigen
Wir kümmern uns um die Erstellung des Energieausweises für Ihr Immobilieninserat. So vermeiden Sie Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro und die Abmahnung durch Ihre Konkurrenten.
- Schnell, unkompliziert und zuverlässig
Fehlende Daten oder eine lückenhafte Dokumentation sind für uns kein Hindernis – wir erstellen jeden Energieausweis individuell für Sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Echte Fachkompetenz
Wir erstellen Ihren Energieausweis nicht mittels Online-Algorithmus, sondern durch persönliche Beratung und Expertise. Falls Sie dies wünschen, treten wir auch mit Ihrem Kunden persönlich in Kontakt und klären alle Fragen zum Energieausweis.
Alle Leistungen im Überblick
Verbrauchsausweis
bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudenutzer
- auf Basis Ihrer vollständigen Datengrundlage
- individuelle Erstellung vom Fachexperten, an Stelle von beschränkten Algorithmen
- bei lückenhafter Datenlage nicht möglich
- bei längerem Leerstand nicht ausstellbar
- bei Wohngebäuden nur bei Baujahr oder umfangreicher Sanierung nach 1976 zulässig
- nicht zulässig bei Modernisierung und Neubau
Bedarfsausweis
bewertet nutzerunabhängig den Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt
- stets volle Rechtsgültigkeit für jeden Gebäudetyp und jedes Baujahr
- persönlicher Termin am Objekt - professionelle Datenerfassung durch EAM-Experten
- auch bei fehlender Datengrundlage oder längerem Leerstand
- schnell und unkompliziert von der Buchung bis zur Ausstellung
- Express-Service bei anstehendem Notar- oder Besichtigungstermin
- auch zulässig bei Modernisierung & Neubau
Energieberatung
individueller Sanierungsfahrplan
(iSFP 2.0, DIN V 18599) für Ihr Gebäude
- umfangreiche Analyse des Gebäudes durch BAFA-Energieeffizienzexperten
- Auffinden von energetischen Schwachstellen und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen
- Beratung zur Gebäudehülle, Anlagentechnik und zum Heizungstausch
- für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- staatliche Förderung der Energieberatung in Höhe von bis zu 80 % der Gesamtkosten
- 5 % Bonusförderung auf viele Sanierungsmaßnahmen sichern
Häufig gestellte Fragen von Immobilienmaklern
Sobald Sie Kaufinteressenten zur Besichtigung einladen, oder die Immobilie in kommerziellen Medien inserieren, muss der Energieausweis laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorliegen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 80 des GEG. Das GEG nennt auch sehr explizit Immobilienmakler als verpflichtete Akteure. Kaufinteressenten haben ein Recht darauf, den Energieausweis auf Verlangen vorgelegt zu bekommen. In jedem Falle ist der Energieausweis unumgänglicher Bestandteil eines Immobilienverkaufs und es drohen bis zu 10.000 € Bußgeld falls man als Verkäufer, Vermieter aber auch als Immobilienmakler dieser Pflicht nicht nachkommt. Bedenken Sie, dass ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis ein leichter Angriffspunkt für Ihre Mitbewerber sein kann.
Für Wohngebäude sind die verpflichtenden Angaben: Art des Energieausweises, der Kennwert zum Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Zusätzlich sollte die Gültigkeitsdauer angegeben werden, welche ab Ausstellungsdatum 10 Jahre beträgt.
Für Nichtwohngebäude sind Angaben zur Art des Energieausweises, die Kennwerte zum Endenergiebedarf oder -verbrauch für Wärme und Strom und der wesentliche Energieträger der Heizung verpflichtend anzugeben. Auch hier sollte zusätzlich die Gültigkeitsdauer angegeben werden. Selbstverständlich finden Sie alle benötigten Angaben auf den von uns erstellten Energieausweisen!
Diese Frage lässt sich anhand einiger Angaben zum Gebäude schnell klären. Grundsätzlich ist der bedarfsbasierte Energieausweis immer zulässig und bildet das Gebäude detaillierter ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis für die Immobilie erstellt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir klären diese Frage gern für Sie unentgeltlich vorab!
Ja, das ist kein Problem, solange eine Begehung des Gebäudes möglich ist. Sehr gern nehmen wir, das Einverständnis Ihres Kunden vorausgesetzt, Kontakt mit Ihrem Kunden auf und koordinieren den Vor-Ort-Termin. Sie erhalten den Energieausweis innerhalb von 7 Werktagen ab Begehung vor Ort zugesandt.
Bei EAM Energieausweis Mitteldeutschland befassen sich ausgebildete Energieberater, Ingenieure und Architekten mit Ihrem Energieausweis und sichern die 100%ige Rechtsgültigkeit Ihres Ausweises. Die Praxis zeigt, dass Energieausweise, die über besonders billige Anbieter selbstständig erstellt wurden, häufig fehlerbehaftet sind. Im Zweifelsfall halten diese Energieausweise der Stichprobenkontrolle durch das Deutsche Institut für Bautechnik und die jeweiligen Landesbehörden eventuell nicht stand. Dies kann für Sie nachträglich erhebliche Probleme und im Extremfall Schadenersatzforderungen des Käufers zu Folge haben. Sparen Sie sich diesen Stress und vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Die Kosten in Zusammenhang mit der Erstellung von Energieausweisen können u.U. als Werbungskosten bei Vermietung und als Betriebsausgaben einer Unternehmung steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie am besten Ihre Steuerberatung darauf an.
Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos!
Ich erstelle den Energieausweis für Ihren Immobilienverkauf
- Schnell
- Unkompliziert
- Rechtssicher
Ob Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes – als Energieberater und Experte für Energieeffizienz berate ich Sie gerne persönlich zu Ihrem individuellen Energieausweis. Als Wirtschaftsingenieur mit Fachrichtung Energietechnik arbeite ich seit mehr als 10 Jahren in der Energiebranche und freue mich auf Sie und Ihr Projekt!
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